Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht eine größere anzahl denn 4 kW ebenso vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht eine größere anzahl denn alle beide Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht etliche als 45 km/h, einer maximalen https://fahrschulekaiserslautern85174.losblogos.com/31590668/das-5-sekunden-trick-für-auto-fahren-kaiserslautern